Stadt weist auf Einschränkungen bei Silvesterfeuerwerk hin

Dreieich.  Die Stadt Dreieich nimmt den nahenden Silvesterabend zum Anlass, um im Sinne des Schutzes von Mitbürgern sowie von Einrichtungen auf bereits seit einigen Jahren bestehende Verbote im Rahmen des Abbrennens von Silvesterfeuerwerk hinzuweisen.

Zunächst ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen gesetzlich ohne Ausnahme verboten.

Zudem ist es nicht zulässig in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerk zu zünden.

„Gerade die Dreieichenhainer Altstadt mit ihrem durch viele liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser geschaffenem einmaligen Ambiente gilt es entsprechend zu schützen, da ein durch Feuerwerk entstehender Brand nicht nur eine erhebliche Gefährdung für die dort wohnenden Menschen mit sich bringt sondern auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören würde, so Erster Stadtrat Martin Burlon, der weiterhin betont, dass es hier nicht um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen geht, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen und Gebäuden.“

Pressemitteilung vom 15.12.2015

presse@dreieich.de

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