Die Tücken des Mindestlohns

Gewerbeverein Dreieich und Volksbank Dreieich laden ein zum Informationsabend über das neue Gesetz
Mit dem Mindestlohngesetz hat die Bundesregierung am 1. Januar 2015 ein bürokratisches Monster auf die Arbeitgeber losgelassen. Seine Umsetzung stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Vereine vor beträchtliche Probleme. Viele wissen noch gar nicht, was im Detail auf sie zukommt. Böse Überraschungen sind vorprogrammiert.
Das neue Gesetz, das einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro vorschreibt, wirft viele arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen auf. Wie wirkt es sich auf die Anstellung von Minijobbern und Praktikanten aus? Für wen alles gilt die Dokumentationspflicht, also die penible Aufzeichnung der Arbeitszeiten? Welche Konsequenzen drohen bei Gesetzesverstößen? Und, und, und.
Antworten gibt es am Donnerstag, 23. April, bei einer Veranstaltung in Dreieichenhain. Um über die Tücken des Mindestlohngesetzes aufzuklären und Hilfestellung für die Umsetzung zu geben, haben Gewerbeverein Dreieich und Volksbank Dreieich eine gemeinsame Initiative gestartet und laden Gewerbetreibende wie auch Vereinsvertreter zu einem Informationsabend ein.
Als Referenten wurden zwei ausgewiesene Experten aus dem Fachberaterzentrum Rhein-Main gewonnen: Tomas Boennecken (Fachanwalt für Steuerrecht) und Nicole Brauer (Fachanwältin für Arbeitsrecht) werden die vielschichte Problematik erläutern, Fragen beantworten und mit den Besuchern diskutieren.
Der Informationsabend am 23. April findet in der Halle des TV Dreieichenhain, Koberstädter Straße 8, statt und beginnt um 19.00 Uhr. Anmeldungen werden bis spätestens 21. April erbeten.

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